Unsere Tagespreise *)           je nach Saison:             2012/2013

 

Im Preis inbegriffen sind:          Endreinigung

                                               Bettwäsche und Handtücher

                                               Pkw/Fahrrad-Stellplätze auf dem Grundstück

*) Die Preise beziehen sich auf eine Mindestmietzeit von 5 Tagen (Preisangaben in Euro)

 

Saison

 

Whg Nr. 1

EG/DG 4 P. (+ 2 P.) 

Whg. Nr. 1

Nur EG 2 P.

Whg Nr. 2

EG 2 P. (+ 1P.)

Whg Nr. 3

DG 2 P. (+ 1P.) **)

A

16.06.12- 23.06.12

23.06.12-15.09.12

133,00

---

83,00

83,00

B

01.03.12- 09.06.12

15.09.12- 01.11,12

15.12.12- 05.01.13

120,00

96,00***)

75,00

75,00

C

7.01.12- 01.03.12

01.11.12- 15.12.12

05.01.15-31.01.13

106,00

86,00 ***)

66,00

66,00

 

    *)        Die Saisonzeiten variieren von Jahr zu Jahr

  **)        Angaben in Klammern siehe unten (Preiszuschläge – Zustellbett/Schlafsofa)

***)       Nur auf Anfrage

 

Preiszuschläge

 

 für eine zusätzliche Person (Zustellbett, Kinderbett, Schlafsofa):  

inklusive Bettwäsche und Handtücher    

 

                                                                      A-Saison:         20,- EUR pro Tag

                                                                      B-Saison:         20,- EUR pro Tag

                                                                      C-Saison:         15,- EUR pro Tag

 

Mindestmietzeit:                                              5 Tage            

Preiszuschlag bei Kurzübernachtungen

ab drei Nächten bis vier Nächten                                            20,- EUR pro Tag

UNSERE GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN

Sehr geehrter Gast, die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und unserem Beherbergungsbetrieb. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend "BHB" abgekürzt, und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages

  • Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
  • Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der BHB vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
  • Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Reservierungen

  • Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag, wenn die Annahme des Antrages durch den BHB erfolgt ist.
  • Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem BHB Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht.Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.

3. Leistungen und Preise

3. 1 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

    • Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu den ange-

gebenen Preisen zu bezahlendes Entgelt kommt die Kurtaxe hinzu .

4. Bezahlung

  • Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises an den BHB zu leisten.
  • Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung sofort zu entrichten.
  • Soweit der BHB zur vertragsgemäßen Leistungsbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der gegebenenfalls bei Ankunft zu bezahlenden, Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.
  • Die gesamte Restzahlung einschließlich Kurtaxe ist 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn an den BHB zu bezahlen.

5. Rücktritt des Gastes

  • Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast - unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts – kein allgemeines, kostenfreies, gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z. B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
  • Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom BHB bei Übernachtung mit 10% des vereinbarten Gesamtpreises angesetzt werden können.

5.3 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.

5.4 Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb zu richten und muss im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen (an die Klaus Möller-Stiftung, Falckweg 22, 22605 Hamburg) .

6. Obliegenheiten des Gastes

    • Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlan-

gen. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den BHB zu richten.

  • Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der BHB nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
  • Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.
  • Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
  • Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, sowie das Rauchen innerhalb des Hauses sind nicht gestattet.

7. Haftung des BHB und des Vermittlungsstelle

    • Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf

den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

8. An- und Abreisezeiten

Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12:00 Uhr anderweitig zu belegen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

  • Der Gast kann den BHB nur am Ort der Beherbergung (Betriebssitz) verklagen.
  • Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage
    richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.